Vertragsdokumente.


Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1.  Vertragsgegenstand.

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: AGB) kommen auf alle Lieferungen und Dienstleistungen von Cyberlink AG (nachstehend: Cyberlink) an den Kunden zur Anwendung, wenn sie dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss allgemein bekannt gegeben worden sind und zwischen den Parteien kein Master Service Agreement besteht.

1.2 Die vorliegenden AGB und ihre Neufassungen werden insbesondere durch Aufschaltung auf der Webseite von Cyberlink (www.cyberlink.ch), durch Abdruck in ihren Katalogen/Dokumentationen, auf ihren Angeboten zum Angebot, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen bekannt gegeben werden.

1.3 Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen Cyberlink und dem Kunden und gelten als integrierender Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages (vgl. Ziff. 2.1). Neufassungen gehen vorangehenden Fassungen vor, sobald sie dem Kunden bekannt gemacht worden sind.

1.4 Bestimmungen des Einzelvertrages gehen bei Widersprüchen jenen in den AGB vor. Widersprechen diese AGB den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, so gehen die vorliegenden jenen des Kunden vor, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.

2. Einzelvertrag (Entstehung Dauer und Beendigung, Haftung für Verzögerungen).

2.1 Der Einzelvertrag zwischen dem Kunden und Cyberlink kommt auf folgende Weise zustande: Das vom Kunden in Form, welche den Nachweis durch Text ermöglicht, oder online abgegebene Bestellformular ist ein bindendes Angebot. Cyberlink ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in einer Form, welche den Nachweis durch Text ermöglicht (z. B. E-Mail) anzunehmen oder innerhalb dieser Frist mit der Erfüllung der bestellten Vertragsleistung zu beginnen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder mit dem Beginn der Erfüllung der Vertragsleistung durch Cyberlink entsteht der Einzelvertrag.

2.2 Cyberlink legt den Erfüllungszeitpunkt oder den Beginn ihrer Vertragsleistung fest. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Erfüllungszeitpunkt oder der Beginn der Vertragsleistung aus organisatorischen oder technischen Gründen verzögern kann. Hieraus kann der Kunde unter keinem Titel weder Rechte noch Ansprüche  gegenüber Cyberlink ableiten.

2.3 Dauerschuldverhältnisse, welche Gegenstand des Einzelvertrages sind, gelten als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2.4 Jede Partei kann ein laufendes Dauerschuldverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf ein Monatsende (bei einem Monatsabonnement), oder auf das Ende eines Vertragsjahres (bei einem Jahresabonnement) beenden, erstmals jedoch auf Ende der im Einzelvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Cyberlink bestätigt die Kündigung durch den Kunden.

2.5 Aus wichtigem Grund kann Cyberlink ein Dauerschuldverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn die zur Verfügung gestellten Produkte und Dienstleistungen von Cyberlink oder die mittels diesen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von Cyberlink oder des betreffenden Dritten missachtet werden.

3. Rechte und Pflichten von Cyberlink, Haftung für Unterbrüche und Aussetzung der Vertragsleistung.

3.1. Cyberlink erbringt die im Einzelvertrag vereinbarte Vertragsleistung.

3.2 Die dem Kunden für die Nutzung der Vertragsleistung von Cyberlink zur Verfügung gestellte Hardware und Software verbleibt im alleinigen Eigentum von Cyberlink und der Kunde erwirbt daran weder Verfügungs- noch irgendwelche Schutzrechte.

3.3 Die vertragsgegenständlichen Produkte und Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden am Tag und sieben Tagen in der Woche zur Benutzung offen. Vorbehalten sind insbesondere Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Vertragsleistung führen. Cyberlink behält sich in diesem Fall vor, einen oder mehrere Dienste und damit ihre Vertragsleistung zeitweilig zu unterbrechen und auszusetzen, wobei sie auf die Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nimmt und ihn nach Möglichkeit vorgängig über die Beeinträchtigung unterrichtet. Geplante Unterbrüche von Diensten werden dem Kunden nach Möglichkeit vorgängig mitgeteilt. In der Regel finden Unterbrüche während des Servicefensters von Cyberlink statt. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Vorschriften stehen dem Kunden aus dem Unterbruch der Vertragsleistung durch Cyberlink unter keinem Titel Rechtsbehelfe und Ansprüche, namentlich auf Minderung der Vergütung von Cyberlink, zu.

3.4 Cyberlink unterstützt den Kunden bei der Nutzung der Vertragsleistung nach Kräften. Diesbezügliche Aufwendungen von Cyberlink werden dem Kunden zu den aktuellen Stundenansätzen in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für die in diesem Zusammenhang angefallenen Drittkosten (z. B. Netzprovider).

3.5 Cyberlink verpflichtet sich innerhalb der im Einzelvertrag vereinbarten Supportzeiten an einem Betriebsstandort von Cyberlink geeignete und angemessene Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Vertragsleistung zu ergreifen. Ohne andere Abrede im Einzelvertrag gelten als übliche Supportzeiten die Wochentage, Montag bis Freitag, 08.00 - 18.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen  Feiertage.

3.6 Cyberlink darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen und Dritte bzw. Mitarbeiter von diesen Dritten beiziehen. 

4. Rechte und Pflichten des Kunden.

4.1 Zum Bezug von Cyberlink-Dienstleistungen sind nur der im Bestellformular erwähnte Kunde bzw. dessen Mitarbeiter und allfällige im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit beigezogene Dritte berechtigt, und zwar nur sofern der Bezug von Cyberlink-Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Pflichten gegenüber dem Kunden steht (vorbehalten bleibt Ziffer 4.2).

4.2 Nur Wholesale Dienste dürfen vom Kunden weiter verkauft werden. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der Cyberlink-Dienstleistungen für Dritte ist dem Kunden untersagt, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt wird.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und Kunden, die ihm aus dem Vertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Kunden beigezogene Dritte.

4.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten über ihn, seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte, welche Cyberlink bei der Durchführung der Vertragsbeziehung zugänglich gemacht werden, den Vorschriften über den Datenschutz unterstehen können. Beim Umgang mit Daten hält sich Cyberlink an die geltende Gesetzgebung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Daten zwecks Vertragserfüllung von Cyberlink bearbeitet und zu diesem Zweck auch an Dritte wie z. B. Hersteller, Zulieferanten, Inhaber von Schutzrechten, in der Schweiz oder im Ausland bekanntgegeben werden können. Insbesondere kann Cyberlink Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, wenn eine Vertragsleistung von Cyberlink gemeinsam mit Dritten erbracht wird oder der Kunde im Rahmen der Verträge Leistungen Dritter bezieht und die Weitergabe der Daten mit der Erbringung solcher Leistungen zusammenhängt oder für das Inkasso notwendig ist. Der Kunde willigt dabei auch in die Übertragung von Daten ins Ausland ein, soweit Cyberlink dies für erforderlich hält.

4.5 Der Kunde hat Cyberlink während der in diesen AGB oder im Einzelvertrag vereinbarten Supportzeiten und wenn die Erhaltung der Dienstqualität dies erfordert, Zugang zu den technischen Anlagen, die von Cyberlink zur Verfügung gestellt werden oder die zur Nutzung der Cyberlink-Dienstleistungen genutzt werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von Cyberlink notwendig sind, zu gewähren. Der Kunde stellt hierbei sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und im erforderlichen Umfang unentgeltlich für Cyberlink erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. Kommt der Kunde den in dieser Ziffer genannten Pflichten nicht in gehöriger Weise nach, so sind die daraus entstehenden Kosten infolge Verzögerungen, Mehraufwendungen, etc. vom Kunden zu tragen.

4.6 Es ist Sache des Kunden, die unter seiner Kontrolle stehenden Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die Cyberlink-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Cyberlink-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.

5. Vergütung.

5.1 Die Pflicht zur Bezahlung beginnt mit der erfolgten Inbetriebnahme. Bezahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann Cyberlink die Erbringung der vertraglichen Leistungen aussetzen. Nach unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist ist Cyberlink zudem berechtigt, auf Kosten des Kunden ihre Vertragsleistung zurückzunehmen. Bei der Rücknahme hat der Kunde Cyberlink jederzeit Zugang zu verschaffen. Mit der Rücknahme der Vertragsleistung ist kein Rücktritt vom betreffenden Vertrag verbunden, es sei denn, dies würde von Cyberlink ausdrücklich erklärt.

5.2 Die Vergütung für die von Cyberlink zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von Cyberlink. Cyberlink kann die Preise im Falle geänderter und ausgewiesener Gestehungskosten unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen  auf Monatsende insgesamt während der laufenden Vertragsdauer um max. 20 % anpassen.

5.3 Änderungen der festgelegten Bedingungen oder unrichtige, unvollständige Mitwirkung des Kunden können zu Mehraufwendungen von Cyberlink führen, welche dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

5.4 Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen wird die Vergütung für die Vertragsleistungen von Cyberlink dem Kunden quartalsweise im voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden voll in Rechnung gestellt. Die Vergütung wird innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig (Verfalltag). Erhebt der Kunde innert 10 Tagen nach Zustellung der Rechnung dagegen gegenüber Cyberlink keinen Widerspruch, so gilt diese als anerkannt. Der Kunde hat die auf der Rechnung genannte Bankverbindung für seine Zahlung zu verwenden.

5.5 Cyberlink ist berechtigt, die auf ihre Dienstleistungen und Lieferungen erhobenen Steuern, Abgaben und Gebühren, insbesondere die Mehrwertsteuer, zusätzlich zum vereinbarten Preis dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Gewährleistung/Haftung Cyberlink.

6.1 Rechtsgewährleistung und Schutzrechte Dritter.

6.1.1 Erbringt der Kunde eigene Leistungen, so haftet er allein dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

6.1.2 Cyberlink schuldet und bietet keine Gewähr für die Nutzung ihrer Vertragsleistung im Ausland. Die Rechtsgewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Umfang für Ansprüche ausgeschlossen, die sich aus der allfälligen Nutzung von Software im Ausland ergeben und/oder zu einer Geltendmachung vor ausländischen Gerichten führen.

6.1.3 Ausserhalb der eigenen Leistung des Kunden sowie der Nutzung der Vertragsleistung im Ausland gewährleistet Cyberlink, bei der Erfüllung der Vertragsleistung die gewerblichen Schutzrechte Dritter nicht absichtlich oder grobfahrlässig zu verletzen und haftet daher dem Kunden nur für die absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer diesbezüglichen Sorgfaltspflicht. Cyberlink ist ausserdem von den vorstehenden Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass die Vertragsleistung vom Kunden oder durch von Cyberlink nicht beauftragte Dritte geändert wurde oder dass deren Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt.

6.1.4 Dem Kunden stehen gegenüber Cyberlink im Fall der Verletzung von Schutzrechten Dritter als Folge der Erfüllung der Vertragsleistung keine über dieser Vertragsziffer 6.1 hinausgehenden Ansprüche zu. Andere und darüber hinausgehende Ansprüche werden im Umfang des gesetzlich zulässigen Masses wegbedungen.

6.1.5 Der Kunde wird Cyberlink im Falle von Rechtsansprüchen von Dritten oder Behörden, die auf Daten und Inhalte des Kunden oder die vom Kunden bereitgestellten Betriebsmittel zurückgehen, schadlos halten und für eine angemessene Abwehr von solchen Ansprüchen sorgen.

6.2 Sachgewährleistung.

6.2.1 Cyberlink erbringt die im Einzelvertrag genannten Leistungen. Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn der Einzelvertrag dies ausdrücklich vorsieht.Cyberlink erbringt die Dienstleistungen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Cyberlink übernimmt insbesondere, d. h. nicht abschliessend, keine Gewähr :

  • dafür, dass ihre Vertragsleistung resp. die durch Letztere unterstützten Systeme und Infrastrukturen ununterbrochen und fehlerfrei in allen gewünschten Kombinationen eingesetzt werden können;
  • für den Verlust bzw. die Einschränkung des Nutzungsumfangs der Vertragsleistung als Folge namentlich d. h. nicht abschliessend, natürlicher Abnützung, von Zufall, höherer Gewalt, unsachgemässer Behandlung, unsachgemässer Eingriffe oder Manipulierung durch den Kunden oder Dritte an der Vertragsleistung, Einwirkungen von Fremdprodukten oder Infrastruktur, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungenügender Spezifikation (z. B. in Bezug auf Funktionalität, Rechenleistung, Sicherheit, Verfügbarkeit oder Ausbaufähigkeit), extremer Umgebungseinflüsse, Dritteinwirkung, einer Fehlfunktion der vom Kunden eingesetzten Infrastruktur oder anderer Vorkommnisse oder Umstände, deren Ursachen im Machtbereich des Kunden liegen;
  • für den Verlust bzw. die Einschränkung des Nutzungsumfangs der Vertragsleistung als Folge technischer Anpassung (Upgrades, Updates usw.) an der ihr zu Grunde liegenden Hard- und Software (z. B. zur Steigerung der Datensicherheit);
  • für die mängel- und fehlerfreie Nutzung der Vertragsleistung im Ausland.

6.2.2 Liegt ein Gewährleistungs- bzw. Haftungsfall vor, leistet Cyberlink nach ihrer Wahl ausschliesslich Nachbesserung oder kostenlosen Ersatz betreffend die mangel- bzw. fehlerhafte Vertragsleistung oder deren Teile. Der Aufwand von Cyberlink für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist in jedem Fall beschränkt auf den jeweiligen Zeitwert der gesamten ursprünglich erbrachten Vertragsleistung.

6.2.3 Ansprüche aus Gewährleistung und Haftung müssen innert 12 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, ansonsten sie in jedem Fall ver-wirkt sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall mit der Ablieferung oder Ausführung der Vertragsleistung bzw. bei Dauerschuldverhältnissen mit Entstehung des Mangels. Für die ersetzte oder nachzubesserne Vertragsleistung beginnt die Gewährleistungsfrist wieder neu zu laufen. Sie ist jedoch in jedem Fall auf höchstens drei Monate (Verwirkungsfrist) nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist beschränkt.

6.3 Cyberlink schliesst jede Haftung für Schäden infolge Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden (insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und rechtzeitigen Wahrnehmung von Mitwirkungspflichten) aus.

6.4 Die Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse gemäss diesen AGB gelten nicht für Vertragsverletzungen, welche einen Personenschaden nach sich ziehen, sowie für rechtswidrige Absicht oder Grobfahrlässigkeit von Cyberlink; er gilt jedoch für grobe Fahrlässigkeit und Absicht ihrer Hilfspersonen, sowohl bei vertraglicher wie auch bei ausservertraglicher Geschäftsherrenhaftung. Die direkte Haftung der Hilfsperson gegenüber dem Kunden wird ebenfalls soweit ausgeschlossen, als dies gesetzlich zulässig ist.

6.5 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Folgen sowie alle Ansprrche des Kunden gegenüber Cyberlink aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, namentlich auch aus unerlaubter Handlung, sind in diesen AGB sowie in den Verträgen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle darin nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7. Haftung Kunde.

7.1 Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei Cyberlink oder verbundenen Dritten durch seine vertrags- und rechtswidrige Benutzung der Cyberlink-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden.

7.2 Nimmt der Kunde aufgrund und/durch die Vertragsleistung von Cyberlink auch Produkte und Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so haftet der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittprodukte und -dienstleistungen. Er hält Cyberlink von allfälligen Ansprüchen Dritter auf erstes Verlangen frei.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich betreffend den von ihm herbeigeführten Daten und Informationsaustausch die geltenden Gesetzesbestimmungen (z. B. Datenschutz, Fernmeldewesen) einzuhalten und Schutzrechte Dritter zu wahren und haftet für jeglichen Verstoss.

8. Schlussbestimmungen.

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages  bedürfen einer Form, welche den Nachweis durch Text ermöglicht (z. B. E-Mail). Cyberlink behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.

8.2 Ansprüche gegen Cyberlink darf der Kunde nur mit ihrer vorgängigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

8.3 Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

8.4 Die Ungültigkeit bzw. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Einzelvertrag und/oder in den vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages/der AGB zur Folge. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die Sinn, Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

8.5 Die Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Verträge von der anderen Partei oder über deren Kunden und Geschäftsbeziehungen erfahren, streng vertraulich zu behandeln, soweit die andere Partei nicht ausdrücklich etwas anderes erlaubt. Cyberlink ist jedoch befugt, Namen und Kennzeichen des Kunden sowie die Vertragsleistungen von Cyberlink zu Referenzzwecken zu gebrauchen.

8.6 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen Cyberlink und dem Kunden ist Zürich. Cyberlink ist zudem berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen. Der Einzelvertrag und diese AGB unterstehen dem Schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

Ausgabe: Dezember 2012.


Fair Use Policy.

Die Internet-Abonnemente sind für den normalen Eigengebrauch bestimmt. Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen, dass der Internetanschluss übermässig genutzt wird, beispielsweise zur geschäftsmässigen Erbringung von Dienstleistungen für mehrere Endkunden wie Webseiten-Hosting und andere Services (z.B. Downloadportal etc.) oder zum Aufteilen der Gesamtbandbreite auf mehrere Endkunden, behält sich Cyberlink jederzeit das Recht vor, die Leistungserbringung (temporär oder dauerhaft) einzuschränken, einzustellen oder andere geeignete Massnahmen wie z.B. die Nachverrechnung übermässigen Datenvolumens zu ergreifen.


Länder-Domainnamen und generische TLD.

Bei der Registrierung von Länder-Domainnamen sowie von generischen TLD (.com, .net, .org. etc.) hält sich der Kunde an die jeweils für diese geltenden Normen. Dies betrifft insbesondere die für generische TLD geltende Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) der ICANN.