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Welche Massnahmen-Staffelung gibt es?
Auch wenn Bewirtschaftungsmassnahmen vorab nicht konkretisiert werden, ist klar, dass diese in vier Phasen ausgerollt würden:
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Sparappelle
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Einschränkung oder Verbote nicht zwingend benötigter Geräte und Anlagen
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Kontingentierungen
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Netzabschaltungen für einige Stunden
Diese Stufen gibt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung im entsprechenden Faktenblatt wieder. Klar ist, dass Strom-Kontingentierung und vor allem Netzabschaltungen als absolut letztes Mittel dienen und nach Möglichkeit vermieden werden.